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Leitfaden für die interne und externe
Kommunikation der Schweizer Clubs

Die Funktion einer Kommunikationsbeauftragten in den Clubs kann auf freiwilliger Basis geschaffen werden. Ein Mitglied des Clubs wird vom Vorstand als Kommunikationsbeauftragte ernannt. Die Kommunikationsbeauftragte sollte an den Vorstandssitzungen teilnehmen, um jederzeit alle für ihre Aufgabe notwendigen Informationen zu erhalten. Die Amtsdauer ist unbeschränkt.

Es wird allen Clubs die Schaffung dieser wichtigen Position empfohlen. Eine gute Medien- und PR-Arbeit in den Clubs trägt dazu bei, den Namen Soroptimist International, unsere Arbeit, unsere Projekte und unsere Ziele besser bekannt zu machen.

Der Leitfaden wurde von Rosmarie Hohler-Welti, Kommunikationsbeauftragte der Union Suisse in Zusammenarbeit mit Regula Huber Blaser, Kommunikationsbeauftragte des Clubs Luzern erarbeitet. Er kann in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch bei der Dokumentationsstelle der Union Suisse unentgeltlich bestellt werden m.frei@dorbena.ch.

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